Jeder Deutsche, EU-Bürger oder sonstige Ausländer kann nahe Angehörige einladen. Handelt es sich bei der einladenden Person um einen Ausländer, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein: Die einladende Person besitzt einen EU-Pass oder eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis in Deutschland, ausreichend Wohnraum für Familienangehörige, Einkommen zur Versorgung der Familie und einige zusätzliche Voraussetzungen, z. B. elementare Deutschkenntnisse des Ehepartners. Unten werden wir die Anforderungen detalliert besprechen. Lass uns zunächst verstehen, welche enge Verwandten zum Zusammenleben in Deutschland eingeladen werden können.